Prinzipien der Mediation

Für die Mediation gelten folgende Prinzipien:

Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten
Als Mediatoren unterstützen wir die Konfliktbeteiligten bei der Suche nach eigenen, tragfähigen Lösungen. Dabei nehmen wir den Beteiligten aber nicht die Verantwortung über ihre Sache ab, noch weniger treffen wir für sie irgendwelche Entscheidungen. Darin unterscheidet sich der Mediator maßgeblich vom Richter, Schiedsrichter, Güterichter oder auch Schlichter.

Informiertheit der Beteiligten
Eigenverantwortlichkeit der Konfliktbeteiligten und damit eine bewusste und reflektierte Entscheidung über Lösungsoptionen ist nur dann möglich, wenn jeder Beteiligte von Anfang an sämtliche relevanten Informationen kennt und einordnen kann. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten denselben Kenntnisstand haben müssen, um konstruktiv miteinander arbeiten zu können und gemeinsame Lösungen zu finden. Folglich werden wir im Rahmen der ersten Mediationsphase regelmäßig mit den Beteiligten besprechen und gemeinsam entscheiden, wer welche Informationen einbringen wird.

Allparteilichkeit der Mediatoren
Als Mediatoren sind wir allen Konfliktbeteiligten gegenüber gleichermaßen verpflichtet. Allparteilichkeit heißt nicht Neutralität, denn wir bemühen uns um Verständnis für jeden einzelnen Konfliktbeteiligten und unterstützen alle Konfliktbeteiligten gleichermaßen darin, ihre Interessen und Bedürfnisse so zu formulieren, dass sie von den jeweils anderen akzeptiert werden können. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass die zu entwickelnden Lösungsansätze die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten angemessen berücksichtigen und befriedigen.

Ergebnisoffenheit
Wer einer Mediation nur unter bestimmten Vorbedingungen zustimmen will, wird häufig nicht dazu bereit und in der Lage sein, den anderen Konfliktparteien auch nur zuzuhören und gemeinsam mit ihnen und uns als Mediatoren neue Lösungswege zu gehen. Ein Mindestmaß an Ergebnisoffenheit ist daher eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation, die alle Beteiligten mitbringen müssen.

Freiwilligkeit
Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig. Jedem Beteiligten und auch den Mediatoren steht es frei, die Mediation zu beenden, wenn sie meinen, dass die Voraussetzungen für ein gemeinsames konstruktives Gespräch nicht mehr gegeben sind. Daher muss vor Beginn der Mediation auch allen Beteiligten klar sein, welche Alternativen sie neben der Mediation noch haben.

Vertraulichkeit
Die in der Mediation besprochenen Inhalte werden sowohl von den Beteiligten als auch von uns als Mediatoren streng vertraulich behandelt. Im Rahmen der ersten Phase vereinbaren wir hierzu die konkreten Details, also ob überhaupt, und wenn ja, wer, wann und was gegebenenfalls gegenüber welchen dritten Personen offengelegt werden darf.