Das Agrarrecht (Land- und Forstwirtschaftsrecht inklusive Jagd- und Fischereicht) umfasst verschiedene Rechtsgebiete des öffentlichen und des Zivilrechts, die sich speziell an Landwirte, Waldbesitzer und Jäger/Fischereiberechtigte wenden oder die für diese eine zumindest mittelbare Bedeutung entfalten. So gelten für die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung zahlreiche Regelungen des Umwelt- und Naturschutzrechts, die der betroffene Grundeigentümer oder Pächter zu beachten hat (z.B. Nutzungsauflagen in FFH- oder Vogelschutzgebieten, Anforderungen an Erstaufforstungs- und Rodungsvorhaben, Einschränkungen in Wasserschutzgebieten, etc.). Hierzu beraten wir unsere Mandanten und vertreten sie, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ansprüche geht. Ebenso bemühen wir uns darum, Landwirte und Waldbesitzer fachmännisch durch das Labyrinth staatlicher Fördertöpfe (z.B. nach dem KuLaP oder im Rahmen von Naturschutzverträgen) und Ausgleichszahlungen (z.B. Erschwernisausgleich nach dem BayNatSchG) zu begleiten.
Aber auch zivilrechtliche Streitigkeiten sind in diesem Rechtsbereich nicht selten. So geht es im Jagdrecht in der Praxis häufig um die Frage, ob Wildschadenersatz zu leisten ist, und wenn ja, in welcher Höhe. Unter Nachbarn entbrennt oftmals Streit über den Grenzabstand von Pflanzen, Landwirte müssen sich heranrückender Wohnbebauung oder Industrieansiedlungen erwehren, Jäger und Fischer haben „wasserdichte“ Pachtverträge abzuschließen. Das landwirtschaftliche Erb- und Höferecht ist eine Spezialmaterie für sich, die profundes Expertenwissen erfordert. Und schließlich haben Landwirte und Waldbesitzer oftmals Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und Entschädigungen infolge behördlich angeordneter Nutzungseinschränkungen, die auf dem Zivilrechtsweg zu verfolgen und durchzusetzen sind.
Im Land- und Forstwirtschaftsrecht (inkl. Jagd- und Fischereirecht) betreut Sie Rechtsanwalt Diplom-Forstwirt (Univ.) Dr. Stefan Wagner, in allen Fragen des landwirtschaftlichen Erb- und Höferechts Rechtsanwältin Anne Riethmüller.