Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Erfahrung lehrt, dass Strafurteile für den beschuldigten Bürger um so günstiger ausfallen, je näher sich der Richter mit ihm als Einzelperson befasst hat. Je mehr es also dem Strafverteidiger gelingt, seinen Mandanten für den Strafrichter transparent zu machen, desto größer ist die Chance, dass das Urteil zugunsten des Beschuldigten oder zumindest in milder Form ausfällt. Jeder Fall ist einmalig. Die wichtigste Aufgabe des Strafverteidigers besteht daher darin, die Besonderheiten des Einzelfalls und des von ihm vertretenen Beschuldigten zu erkennen und dem Gericht sachgerecht aufzubereiten. Auf dieser Grundlage lässt sich sodann auch das Beste für den Mandanten erreichen. 

Unsere Kooperationsanwältin, Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Cornelia McCready, berät und vertritt unsere Mandanten in allen Strafverfahren einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dabei befasst Frau McCready sich mit allen Bereichen des materiellen Strafrechts einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs- und Wirtschaftsstrafrecht.

Aufgrund der verwaltungs- und umweltrechtlichen Spezialkenntnisse von Rechtsanwalt Dr. Wagner bearbeitet dieser den Bereich des Umweltstrafrechts einschließlich des zugehörigen Nebenstrafrechts (Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach dem Naturschutz-, Tierschutz- und Jagdrecht, Ordnungswidrigkeiten nach dem Wasser-, Immissionsschutz- und Abfallrecht, etc.).