Wir beraten Erben und Erblasser in allen Fragen rund um das Erbrecht und die Vermögensnachfolge.
Für Erben steht die Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften im Vordergrund. Hier beraten und vertreten wir Sie sowohl in der außergerichtlichen Korrespondenz, als auch, soweit nötig, bei der gerichtlichen Auseinandersetzung und im Erbscheinsverfahren.
Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer vertreten wir bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft.
Wer seine Vermögensnachfolge vorausschauend planen und regeln will, den beraten wir bei der Errichtung von Testament und Erbvertrag ebenso wie bei der Verfassung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patiententestament. Dabei arbeiten wir gern mit anderen Fachleuten, z.B. Ihrem Steuerberater, Vermögensberater und Notar, zusammen.
Im Erbrecht und zur Vermögensnachfolge berät Sie Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Anne Riethmüller.