Familienrecht

Auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechtes beraten wir Sie zu allen im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung anstehenden Fragen. Das umfasst die Berechnung von Unterhaltsansprüchen für Kinder und Ehegatten, die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts mit den Kindern, Fragen zum Ausgleich der Rentenansprüche (sog. Versorgungsausgleich) und alle vermögensrechtlichen Folgefragen einer Ehescheidung, d.h. Zugewinnausgleichsansprüche und die Vermögensauseinandersetzung. Nicht zuletzt ist auch die Aufteilung vom Hausrat und die weitere Nutzung der Ehewohnung häufig Gegenstand von Beratungen und Verhandlungen.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Aushandlung und dem Abschluss außergerichtlicher Vereinbarungen zu den Folgen von Trennung und Scheidung, als auch, wenn nötig, bei der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Familiengericht und den Zivilgerichten.
Wir beraten Sie außerdem bei namensrechtlichen Problemen, Adoptionen und bei Fragen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften und zu eingetragenen Partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Schließlich stehen wir Ihnen für Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Eheverträgen und für die Gestaltung solcher Verträge zur Verfügung.
Im Ehe- und Familienrecht berät Sie Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Anne Riethmüller.