Bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten hat der Bürger sich in der Regel mit Anordnungen staatlicher Behörden auseinander zu setzen, die entweder in belastender Weise in seine Rechte eingreifen oder ihm häufig zu Unrecht eine Vergünstigung verweigern, auf die er tatsächlich einen Anspruch hat.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Verwaltungsrechts, die vom öffentlichen Baurecht über das Abgaben- und Sicherheitsrecht bis hin zum neuen Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht reichen. Im Baurecht ist frühzeitig abzuklären, welche rechtlichen Anforderungen an die Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben gestellt werden, ansonsten erwartet den Antragsteller im Nachhinein manch böse Überraschung, vor der er sich rechtzeitig schützen sollte. Im Abgabenrecht lohnt es sich vielfach, kommunale Abgaben- und Gebührenbescheide etwa zur Straßenerschließung oder für den Anschluss an die Wasserversorgung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Auch im Sicherheits- und Ordnungsrecht konnte schon so manche böse Überraschung durch frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts vermieden werden, z.B., wenn es um den Vollzug sicherheitsrechtlicher Verordnungen geht. In Fragen der Zuwanderung und des Aufenthalts ist der nach Deutschland kommende Neubürger häufig mit vielfältigen Problemen konfrontiert und benötigt Hilfestellung bei den erfahrungsgemäß sehr komplizierten Verhandlungen mit den Behörden.