Das Umweltrecht betrifft einen speziellen Ausschnitt des Verwaltungsrechts, der sich mit dem Schutz, aber auch der Nutzung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen befasst. Zum Umweltrecht gehören Rechtsvorschriften u.a. aus den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege, Bodenschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie Tierschutz. Auch im Vollzug des Fachplanungsrechts, bei dem es u.a. um die Rechtmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Straßenbau- oder Eisenbahnvorhaben geht, spielt die Umweltgesetzgebung eine bedeutsame Rolle, da sie maßgebliche Regeln für die Zulässigkeit und weitere Umsetzung dieser Infrastrukturprojekte enthält.
Zu umweltrechtlichen Fragestellungen beraten und vertreten wir Unternehmen und Betriebe, die sich mit Fragen des technischen Umweltschutzes (z.B. der Abfallvermeidung oder den Anforderungen an die Benutzung der Gewässer) befassen müssen, sowie Naturschutzverbände, Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen, die sich mit Blick auf die Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzrechts gegen bestimmte Infrastrukturvorhaben wenden. Hierbei konnten von unserer Kanzlei bereits beachtliche Erfolge, z.B. im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der Autobahn 44 in Hessen, erreicht werden. Eine Stärke unserer Kanzlei liegt hierbei in der engen Verbindung mit qualifizierten Sachverständigen aus dem Bereich Ökologie, Geologie, Hydrologie und Verkehrsplanung.