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Anne Riethmüller

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Irene Voerste

Betreuungsrecht

In unserer Gesellschaft werden die Menschen immer älter. Viele können auch im hohen Alter ihr Leben noch selbständig gestalten, was jedoch geschieht, wenn die körperlichen und / oder die geistigen Kräfte nachlassen?  

Im Gesetz ist bestimmt, dass das Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) einen Betreuer bestellen soll, wenn ein erwachsener Mensch aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Zum Betreuer können Angehörige, Freunde oder auch professionelle (Berufs-) Betreuer bestellt werden. Wer als Betreuer bestellt wird, und wie weit die Betreuung reicht, wird in jedem Einzelfall gesondert vom Gericht festgestellt und entschieden.

Wir beraten Betroffene und Angehörige über die Vor- und Nachteile der rechtlichen Betreuung gegenüber der selbstbestimmten Vorsorge durch Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Wir helfen Ihnen beim Entwurf dieser Vollmachten und Verfügungen und sorgen für ihre ordnungsgemäße Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister, damit sie im Fall der Fälle schnell gefunden werden können.

Wir begleiten Sie außerdem im gerichtlichen Betreuungsverfahren und vertreten Sie, wenn Sie Änderungen in der Person des Betreuers oder dem Umfang der Betreuung durchsetzen wollen, oder wenn die Betreuung insgesamt auf den Prüfstand gesetzt werden soll. Auf Wunsch übernehmen wir im Einzelfall auch selbst Ihre Betreuung oder die Ihrer Angehörigen.